Agrosolar
HintergrundEinspeisegesetze

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG schreibt für ausschließlich aus regenerativen Energien erzeugten Strom eine Einspeisevergütung für die Dauer von 20 Jahren vor. Die Energieversorgungsunternehmen werden mit diesem Gesetz verpflichtet, den Erzeugern den Strom zu fest im Gesetz verankerten Preisen abzukaufen. Es umfasst unter anderem den für die Anlagen der AGROSOLAR relevanten Strom aus Biomasse, wobei sich der Strompreis wie folgt zusammensetzt:

 

  • Grundvergütung in Höhe von bis zu 11,5 Cent pro Kilowattstunde (KWh). In Abhängigkeit des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage fällt diese Grundvergütung geringer als die genannten 11,5 Cent aus. Daher lohnt es sich, schnell in den Markt einzusteigen.
  • Bonus für ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugten Strom in Höhe von bis zu 6 Cent pro KWh (NaWaRo-Bonus).
  • Bonus, sofern die Anlage als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betrieben wird, also neben Strom auch Nutzwärme erzeugt, in Höhe von bis zu 2 Cent pro KWh (KWK-Bonus).
  • Bonus, sofern bestimmte Technologien eingesetzt werden, in Höhe von bis zu 2 Cent pro KWh (Technologie-Bonus).


Die genaue Höhe der Vergütung hängt von vielen anlagenspezifischen Faktoren ab und muss daher individuell ermittelt werden. Wir bieten Ihnen natürlich Hilfe bei der Kalkulation an und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 


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